Hinweise zur Erstellung einer Mängelanzeige
Erfordernis einer Mängelanzeige
Wenn Du während Deiner Reise von einem Reisemangel betroffen bist, musst Du grundsätzlich nach § 651o BGB dem Reiseveranstalter den Reisemangel unverzüglich anzeigen. So wird dem Reiseveranstalter die Möglichkeit gegeben, den Reisemangel zu beheben. Ohne eine Mängelanzeige besteht für Dich nur im Ausnahmefall ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund des Reisemangels.
Dabei reicht es nicht aus, dass Du den Mangel an der Rezeption beanstandest. Du bist vielmehr dazu verpflichtet, Deine Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter so schnell wie möglich darüber zu informieren, dass ein Reisemangel vorliegt.
Nach Art. 250 § 6 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB hat der Reiseveranstalter in den Reiseunterlagen eine Kontaktstelle anzugeben, an welche Du Deine Mängelanzeige richten solltest.
Nicht erforderlich ist hingegen, dass Du die Abhilfe des Mangels verlangst. Eine Mängelanzeige dient allein dem Zweck, die Reiseleitung von dem Mangel in Kenntnis zu setzen. Solltest Du den Reiseveranstalter jedoch dazu aufgefordert haben, einen Reisemangel zu beheben, so steckt in diesem Verlangen gleichzeitig auch eine Mängelanzeige, weshalb sie nicht noch einmal gesondert erfolgen muss.
Unter gewissen Umständen bedarf es keiner Mängelanzeige, zum Beispiel wenn der Mangel ohnehin nicht behoben werden kann oder der Reiseveranstalter den Mangel bereits kennt. Da Du als Reisende(r) jedoch beweisen musst, warum eine Mängelanzeige im Einzelfall nicht erforderlich war, empfehlen wir dringend, den Mangel trotzdem anzuzeigen.
Sollte der Reiseveranstalter keine Kontaktstelle angegeben haben, stehst Du ebenso nicht in der Pflicht, den Reisemangel anzuzeigen. Allerdings ist es ratsam, den Reiseveranstalter trotzdem z.B. per E-Mail über den Reisemangel zu informieren.
Wie melde ich den Mangel wirksam vor Ort?
Aus Beweisgründen empfehlen wir Dir, den Mangel stets schriftlich (bzw. per E-Mail) anzuzeigen.
Dafür stellen wir Dir anbei unsere Vorlage zu Verfügung:
Mustervorlage Mängelanzeige
Wenn möglich, schicke Deine Mängelanzeige noch vom Urlaubsort z.B. per E-Mail oder per Fax an den Reiseveranstalter und hebe die Sendebestätigung auf.
Wichtig ist, dass Du in Deiner Mängelanzeige den Reisemangel genau beschreibst, auch in Vorbereitung auf ein etwaiges außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren. Durch äußerst detaillierte Angaben muss deutlich werden, welcher Reisemangel und in welcher Intensität genau vorgelegen hat. Bitte mache auch genaue Angaben zum Zeitraum des Auftretens (Angabe von Datum und ggfs. Uhrzeit).
Es reicht also nicht aus, dass Du pauschale Angaben machst wie etwa “das Hotel war nicht sauber”, “das Hotel entsprach nicht dem gebuchten Standard”, “das Hotel entsprach nicht unseren Vorstellungen” oder “der Service im Hotel war unzureichend”.
Zudem musst Du aufzeigen, inwiefern Deine Reise durch den Reisemangel beeinträchtigt wurde.
Wichtig: Beweise sammeln!
Gerade weil Du auf einen etwaigen Rechtsstreit mit dem Reiseveranstalter gut vorbereitet sein möchtest, solltest Du vor Ort fleißig Beweise für das Vorliegen des Reisemangels sammeln, z.B. Fotos und Videoaufnahmen oder durch Führen eines Lärmprotokolls. Hilfreich ist es auch, sich den Mangel vom Reisepersonal vor Ort bestätigen zu lassen und/oder Zeugen für die Reisemängel zu suchen.
Für eine wirksame Mängelanzeige ist aber das Beifügen von Beweismitteln nicht erforderlich.
Wie geht es nach dem Urlaub weiter?
Wir empfehlen Dir, dass Du alsbald nach Deiner Rückkehr aus dem Urlaub eine Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter geltend machst, damit er in Verzug kommt und Du zusätzlich Verzugsschäden (wie z.B. Inkassokosten) geltend machen kannst.
Hierfür sollten gegenüber dem Reiseveranstalter (und nicht dem Reisebüro) nochmals alle Reisemängel möglichst genau beschrieben werden. Enthielt Deine Mängelanzeige bislang noch keine Beweismittel, wie Bild-/Videoaufnahmen der Mängel, Verweise auf Zeugen (und Kontaktdaten) und ggf. Mängelprotokolle, sollte dies mit der Aufforderung zur Reisepreisminderung unbedingt nachgeholt werden. Je besser die Reisemängel dokumentiert sind, desto höher sind die Erfolgsaussichten Deines Rechtsstreits.
Gerne übernehmen wir hier für Dich die Durchsetzung Deiner Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter.