Flug und Gepäck
War Dein Flug verspätet oder ist sogar komplett ausgefallen? Oder gab es auf dem Flug Probleme mit Deinem Gepäck?
Wir kümmern uns um Deine Entschädigung – easy und ohne Risiko.

Probleme mit Flug und/oder Gepäck
Stress mit Deiner Fluggesellschaft?
Bist Du von einer Flugverspätung oder – annullierung betroffen? Wurde Dir die Beförderung untersagt?
Wir setzen Deinen Anspruch auf Entschädigung bei Deiner Fluggesellschaft durch.
Ist Dein Gepäck auf Deiner Flugreise verloren gegangen? Kam Dein Koffer verspätet am Urlaubsort an und musstest Du deshalb vielleicht Ersatzkäufe tätigen? Oder ist Dein Gepäck beschädigt worden? Lass Dir das nicht gefallen und hol Dir Deine Entschädigung!
Wir kümmern uns ohne Kostenrisiko um Dein Recht!
Frequently Asked Questions
Bitte fülle diesen Fragebogen aus, wenn Du von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall/Umbuchung betroffen warst oder ein anderes Flugproblem hattest. Gerne helfen wir auch bei Problem mit Gepäck (Beschädigung, Verlust, Verspätung).
Voraussetzung für eine Reisepreisminderung gem. § 651m BGB ist zunächst das Vorliegen eines Reisemangels. Ein Reisemangel ist gegeben, wenn die Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit nachteilig abweicht. Es muss daher ein Vergleich zwischen geschuldeter Leistung und tatsächlich erbrachter Leistung hergestellt werden.
Zudem ist gem. § 651o BGB erforderlich, dass der Reisende der Reiseleitung vor Ort bzw. dem Reiseveranstalter an seinem Sitz den Mangel unverzüglich nach dessen Feststellung, d. h. nicht erst am Ende der Reise, anzeigt.
Häufig auftretende Mängel, für die Du eine Reisepreisminderung einfordern kannst, sind beispielsweise:
Ungeziefer
Baulärm
Ausgefallene Klimaanlage
Verschmutzte Zimmer
Ersatzunterkunft, d.h. Dein Reiseveranstalter hat Dich in einer anderen als der von Dir ursprünglich gebuchten Unterkunft untergebracht
Je nach Mangel können unterschiedlich hohe Reisepreisminderungen vom Reisenden gefordert werden. Die Höhe der zulässigen Reisepreisminderung hängt grundsätzlich davon ab, wie stark der Mangel den Urlaub beeinträchtigt hat.
Leider lässt sich nicht pauschal sagen, welcher Reisemangel den Reisepreis um wie viel Prozent mindert. Ein wenig Orientierung geben zwar die Kemptener Reisemängeltabelle oder Würzburger Tabelle bei Kreuzfahrten, die wichtige Gerichtsentscheidungen und die darin enthaltenen Minderungsquoten auflisten. Am Ende sind jedoch die individuellen Umstände jedes einzelnen Falles für die genaue Höhe der Reisepreisminderung ausschlaggebend.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass der Reisende bei Vorliegen eines Reisemangels grundsätzlich eine Mängelanzeige zu erstatten hat. Die Wahrung einer bestimmten Form ist für die Mängelanzeige nicht erforderlich, allerdings empfiehlt es sich natürlich aus Beweisgründen, die Mängelanzeige schriftlich zu erstatten. Richtiger Ansprechpartner für die Mängelanzeige ist die in Deinen Reiseunterlagen benannte Kontaktstelle. Im Zweifel solltest Du Dich an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter wenden – eine Mängelanzeige bei der Hotelrezeption ist nicht ausreichend! Durch die Mängelanzeige soll der Reiseveranstalter über ihm womöglich nicht bekannte Mängel informiert werden, um ihm die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels zu geben oder Dir eine angemessene Alternative anzubieten. Nur in Ausnahmefällen ist eine Mängelanzeige nicht nötig, z.B. wenn dem Reisenden keine örtliche Reiseleitung für eine Mängelanzeige zur Verfügung steht. Falls Du den Mangel nicht direkt vor Ort angezeigt hast, werden wir prüfen, ob eine Ausnahme von dieser Verpflichtung vorliegt.
Mit Ersatzunterkunft ist eine Unterkunft gemeint, in der Dich Dein Reiseveranstalter wegen fehlender Verfügbarkeit Deiner ursprünglich gebuchten Unterkunft untergebracht hat.
Wenn Dein Reiseveranstalter Dich nach einem von Dir angezeigten Reisemangel in eine andere Unterkunft umquartiert, hat er damit Deinen Reisemangel beseitigen wollen. Bitte gebe in diesem Fall an, welche Reisemängel in Deiner ursprünglich gebuchten Unterkunft auftraten, die zum Umzug geführt haben. Du wirst im weiteren Verlauf Gelegenheit haben, Angaben zu dem Umzug in eine andere Unterkunft zu machen.
Der Erfolg Deines Rechtsstreits hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Da Du im Rahmen eines Gerichtsprozesses für den Beweis des Vorliegens von Reisemängeln zuständig bist, wird das Gericht nicht zu Deinen Gunsten entscheiden, wenn Du den Mangel nicht beweisen kannst.
Wichtig ist dabei, dem Gericht durch äußerst detaillierte Tatsachenangaben verdeutlichen zu können, welcher Reisemangel in welchem Zeitraum der Reise und welcher Intensität vorgelegen hat. Dem Gericht muss auch aufgezeigt werden, inwiefern Deine Reise durch den Reisemangel beeinträchtigt wurde. Pauschale Aussagen wie z.B. „die Unterkunft entsprach nicht den Anforderungen der gebuchten Kategorie“ oder „das Hotel war schmutzig“ oder „die Verpflegung entsprach nicht dem Standard der gebuchten Kategorie“ oder „das Zimmer wurde nicht ordentlich gereinigt“ sind also nicht ausreichend für eine erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen. Dasselbe gilt für Zeitangaben: Aussagen wie „die Heizung ist zeitweise ausgefallen“ oder „teilweise wurden im Hotel Bauarbeiten durchgeführt“ reichen nicht aus. Für einen erfolgreichen Prozess musst Du vielmehr akribisch genau festhalten, wann der Reisemangel aufgetreten ist, z.B. durch Führung eines Lärmprotokolls.
Bitte stelle uns daher alle Beweise zur Verfügung, die Du im Streitfall vorlegen könntest: Fotos oder Videos von Reisemängeln, Belege über eine erfolgte Mängelanzeige, Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter, Anschriften von Zeugen, die den Reisemangel bestätigen können etc.
Deine Ansprüche aus einer mangelhaften Reise verjähren zwei Jahre nach der Beendigung der Reise. Der Reiseveranstalter darf diese Frist nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verkürzen.